Förderkriterien für Start-up-Firmen

Die Hasler Stiftung fördert Jungunternehmen im Rahmen ihres Stiftungszweckes. Auch wenn die Hasler Stiftung nur Firmen unterstützt, die einen vernünftigen Markterfolg erwarten lassen, will sie in erster Linie zur Weiterentwicklung der IKT zum Nutzen des Werkplatzes Schweiz beitragen.

 

Wenn die folgenden Kriterien auf Ihr Jungunternehmen zutreffen, kann eine Förderbeteiligung der Hasler Stiftung für Sie in Frage kommen:

  • Das Produkt ist eine Innovation im IKT-Bereich. Technologie, Verfahren und/oder Dienstleistung sind neuartig.
  • Die Firma wird durch ein überzeugendes Team geführt, das einen Erfolg möglich erscheinen lässt.
  • Das Marktpotential des innovativen Produktes bzw. des Verfahrens oder der Dienstleistung ist klar erkennbar. Für die Marktbearbeitung liegt ein klares Konzept vor, die Umsetzung des Konzepts wurde durch Eigenanstrengungen der Firma bereits begonnen.
  • Die notwendigen Intellectual Property Rights liegen bei Firma. Technologie, Verfahren oder Dienstleistung sind nicht leicht kopierbar.


Mehr erfahren Sie in der Wegleitung für Förderbeteiligungen (PDF).


Bevor Sie ein Gesuch einreichen, bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.